Sprachaufenthalte


In den Sommerferien nach dem 1. Jahr absolvierst du einen dreiwöchigen Fremdsprachenaufenthalt im französischen oder englischen Sprachgebiet. Dieser Aufenthalt ist ein obligatorischer Teil des gymnasialen Fremdsprachenunterrichts. Du kannst so deine bisher erworbenen Sprachkenntnisse vertiefen, die Hemmschwelle, dich in der Fremdsprache auszudrücken, abbauen und Kontakt zu den Landsleuten aufbauen. Durch diesen erhältst du Einblick in eine andere Kultur und Mentalität und stärkst deine Motivation, Fremdsprachen zu erlernen.

Den Fremdsprachenaufenthalt deiner Wahl organisierst du selbstständig. Die Fremdsprachlehrpersonen unterstützen dich aber gerne bei der Suche nach einer geeigneten Lösung.

Folgende Varianten stehen zur Auswahl:

  • A Besuch einer Sprachschule im Sprachgebiet
    • Form: Besuch einer öffentlich anerkannten Sprachschule im Sprachgebiet mit mindestens 15 Wochenlektionen
    • Zeitdauer: mindestens 3 Wochen, kein Unterbruch
    • Zeitpunkt: Sommerferien zwischen dem 1. und dem 2. Jahr
    • Bestätigung: schriftliche Bestätigung durch die Schule
  • B Besuch eines Gymnasiums im Sprachgebiet
    • Form: Besuch einer öffentlich anerkannten allgemeinbildenden Schule im Sprachgebiet Unterkunft in einer Gastfamilie oder in einem Internat. Bei einem Schüleraustausch hat die Austauschpartnerin/ der Austauschpartner das Anrecht auf Aufnahme am Gymnasium St. Klemens
    • Zeitdauer: mindestens 3 Wochen, kein Unterbruch
    • Zeitpunkt: Herbstferien oder Fasnachtsferien des 1. oder des 2. Jahres, jeweils erweitert um eine Woche
    • Bewilligung: Gesuch an die Schulleitung
    • Bestätigung: schriftliche Bestätigung durch die Gastschule
  • C Arbeitseinsatz im Sprachgebiet
    • Form: Arbeiten in einer Familie, in einem Betrieb oder in einer Institution im Sprachgebiet.
    • Zeitdauer: mindestens 3 Wochen, kein Unterbruch
    • Zeitpunkt: Sommerferien zwischen dem 1. und dem 2. Jahr
    • Bewilligung: Gesuch an die Schulleitung
    • Bestätigung: Rechenschaftsbericht über Arbeitseinsatz, unterzeichnet von Gastbetrieb/ Gastinstitution
  • Besondere Bedingungen
    Die Lernenden können zwischen einem Aufenthalt im französisch- oder englischsprachigen Gebiet wählen. Aufenthalte in Malta sind nicht möglich, da dieser Ort nicht zum Kerngebiet des angelsächsischen Kulturraums gehört. Der gleichzeitige Aufenthalt von zwei Lernenden an der gleichen Sprachschule / in der gleichen Gastfamilie ist zu vermeiden.